Die dritte Option – nicht nur in Stellenausschreibungen

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2017, das eine dritte Option im Personenstandregister vorsieht, ergeben sich für Unternehmen und Verwaltungen viele offene Fragen.

In Stellenausschreibungen wird mittlerweile standardmäßig die Form (m/w/d) eingesetzt, z.B. „Sachbearbeiter (m/w/d)“. d steht dabei für divers und soll die ansprechen, die sich nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen können oder wollen.

Doch auch in vielen anderen Bereichen können Unternehmen und Verwaltungen darauf achten, alle Personen anzusprechen oder zu nennen.

Die Stiftung PROUT AT WORK hat dazu umfassende Empfehlungen in einer Broschüre veröffentlicht (u.a. zum Thema Pronomen oder Anrede in der schriftlichen Kommunikation). Sehr empfehlenswert für alle, die sich detaillierter mit dem Thema beschäftigen möchten:

Sprechen Sie LGBT*IQ?
https://www.proutatwork.de/angebot/how-to-nr-3//

(aktualisiert 05/2021)