Drittes Geschlecht in Stellenausschreibungen
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober geurteilt, dass im Behördenregister neben „männlich“ und „weiblich“ noch eine weitere Möglichkeit geschaffen werden muss. Diese ist für diejenigen gedacht, die sich weder „männlich“ noch „weiblich sind oder sich so empfinden. Damit erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts dazu gibt es hier: Pressemitteilung 95/2017, 08. November 2017
Diese Neuregelung kann auch Auswirkungen auf Stellenausschreibungen haben:
„Die bislang übliche Formulierung des Jobtitels mit der Ergänzung „(m/w)“ reicht künftig wohl nicht mehr. Vielmehr muss das dritte Geschlecht genannt werden, zum Beispiel mit „(m/w/i)“ oder „(m/w/d)“ für inter beziehungsweise divers. Einfacher kann es sein, wenn komplett geschlechtsneutral eine Stelle beispielsweise als „Personalleitung“ bezeichnet wird.
Aktuell Vorschläge in diesem Kontext sehen auch durch die Verwendung des „*“-Zeichens die Einbeziehung des dritten Geschlechts als gegeben an, also zum Beispiel „Sachbearbeiter*In“. Hier wird sich in Zukunft zeigen, welche Schreibweisen sich durchsetzen werden.“ (haufe.de, Inter oder divers: Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht, Marc Spielberger, 03.04.2018)
[Anmerkung zum Zitat: Die Schreibweise „Sachbearbeiter*In“ empfiehlt das Genderwörterbuch nicht, da zwei gendergerechte Varianten vermischt werden: Das Binnen-I und das Gendersternchen. Mit Binnen-I würde das Wort so geschrieben werden: SachbearbeiterIn. Allerdings wird in der Binnen-I-Variante das dritte Geschlecht nicht sichtbar. Richtige Schreibweise mit Sternchen: Sachbearbeiter*in]
Empfehlung des Genderwörterbuches für Stellenausschreibungen:
- Neutrale Formen (beziehen schon immer alle mit ein)
Kitaleitung gesucht! - Gender-Gap oder Gendersternchen:
Kitaleiter_in gesucht! bzw. Kitaleiter*in gesucht!
Die Form [Bezeichnung im generischen Maskulinum] + (m/w/d) oder (m/w/i) (z.B. Kitaleiter (m/w/i) gesucht!) ist nicht empfehlenswert, da das generische Maskulinum dominiert und Frauen und andere Geschlechter sich ggf. nicht angesprochen fühlen und somit auch nicht bewerben.