Gerichtsurteil über gendergerechte Sprache in Verträgen und Formularen
Heute entscheidet der Bundesgerichtshof, ob alle öffentlich-rechtlichen Institutionen in Verträgen und Formualren gendergerechte Sprache anwenden müssen.
„Sollte die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut in Zukunft ihre Formular- und Vertragssprache gendern müssen, um dem Anspruch auf Gleichstellung der Geschlechter nachzukommen, würde das auch alle anderen Verträge und Formulare in öffentlich-rechtlichen Institutionen betreffen.“ (ze.tt)
Mehr dazu:
- ze.tt-Artikel „Eine Frau verklagt die Sparkasse, weil sie Kundin und nicht Kunde sein möchte“ vom 19.02.2018
- Beitrag von Deutschlandfunk Nova „Marlies Krämer will kein Kunde sein“ vom 20.02.2018