3. Option, „divers“ – was steckt da eigentlich dahinter?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 beschlossen, dass im Personenstandregister neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht noch eine dritte Option zur Eintragung angeboten werden muss. Die Politik entschied sich für den Begriff \“divers\“.

Doch wer kann sich überhaupt als \“divers\“ eintragen lassen? Wie rede ich Menschen an, die diese Option eingetragen haben? Was müssen Unternehmen bei Stellenausschreibungen beachten? Diese und einige weitere Fragen beantwortet das FAQ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes. \“Mann – Frau – Divers: Die \’Dritte Option\‘ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz\“ (FAQs), 08.04.2019 (link)