Generisches Femininum im Gesetzentwurf

Schlagzeilen machte diese Woche ein Gesetzentwurf der Justizministerin Lambrecht: nicht wegen des Inhaltes – sondern wegen der gewählten Formulierungen. Der Gesetzentwurf ist im generischen Femininum verfasst. Das heißt, dass ausschließlich weibliche Formen geschrieben werden und Männer immer mitgemeint sind:

Bsp.:
„Der Verzicht auf die Bestellung einer Insolvenzverwalterin ist gerechtfertigt, wenn und solange erwartet werden kann, dass die Schuldnerin bereit und in der Lage ist, ihre Geschäftsführung an den Interessen der Gläubigerinnen auszurichten.“

Der Gesetzesentwurf löste eine große Debatte darüber aus, ob beim generischen Femininum Männer mitgemeint sind. Die Diskussionen zeigen, wie absurd die Behauptung ist, dass auf der einen Seite das generische Maskulinum auf jeden Fall Frauen mitmeint, auf der anderen Seite beim generischen Femininum bezweifelt wird, dass Männer mitgemeint sein können.

Kieler Nachrichten, 12.10.2020, Seite 3